Bava Batra 79

Kapitel 79

א ואין צריך לומר כתובו מודעא בפני שנים ואין צריך לומר כתובו
1 und er braucht sie nicht aufzufordern, es niederzuschreiben. Die Erklärung muß vor zweien erfolgen, und er braucht sie nicht aufzufordern, es niederzuschreiben.
ב הודאה בפני שנים וצריך לומר כתובו קנין בפני שנים ואינו צריך לומר כתובו וקיום שטרות בשלשה
2 Ein Geständnis muß vor zweien erfolgen, und er muß sie auffordern, es niederzuschreiben. Eine Zueignung muß vor zweien erfolgen, und er braucht sie nicht aufzufordern, es niederzuschreiben. Die Beglaubigung einer Urkunde muß vor dreien erfolgen.
ג (סימן ממה"ק)
3 --
ד אמר רבא אי קשיא לי הא קשיא לי האי קנין היכי דמי אי כמעשה בית דין דמי ליבעי תלתא אי לא כמעשה בית דין דמי אמאי אינו צריך לומר כתובו
4 Raba sagte: Wollte ich etwas dagegen einwenden, so würde ich folgendes einwenden: als was gilt die Zueignung: gilt sie als gerichtlicher Akt, so sollten doch drei erforderlich sein, und gilt sie nicht als gerichtlicher Akt, wieso braucht er sie nicht aufzufordern, es niederzuschreiben!?
ה בתר דבעי הדר פשטא לעולם לאו כמעשה בית דין דמי והכא טעמא מאי דאינו צריך לומר כתובו משום דסתם קנין לכתיבה עומד
5 Nachdem er diesen Einwand erhoben hatte, erklärte er es. Tatsächlich gilt sie nicht als gerichtlicher Akt, nur braucht er sie deshalb nicht aufzufordern, es niederzuschreiben, weil jede Zueignung zum Niederschreiben bestimmt ist.
ו רבה ורב יוסף דאמרי תרוייהו לא כתבינן מודעא אלא אמאן דלא ציית דינא אביי ורבא דאמרי תרוייהו אפילו עלי ועליך אמרי נהרדעי כל מודעא
6 Rabba und R. Joseph sagten beide, man schreibe eine Erklärung nur wegen eines solchen, der dem Gerichte nicht gehorcht. Abajje und Raba sagten beide, selbst über mich und dich. Die Nehardee͑nser sagten: Eine Erklärung,